Inhaltsangabe:Einleitung:Die Energierechnung des VDEW-Musterhaushalts mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) Strom ist Anfang 2006 um ca. 4,3 Prozent höher als im Jahre 2005 ausgefallen. Dieser Haushalt hat in der Sparte Strom eine Steigerung von 2,33 Euro pro Monat gegenüber dem Vorjahreswert (56,76 Euro) zu tragen. Der Staatsanteil beträgt hierbei ca. 40 Prozent. Im Vergleich Juli 2004 zu Juli 2005 sind die Strompreise für den Musterhalt (3.500 kWh) und die Industrie (2.000.000 kWh) im Mittel der Europäischen Union um 3,7 Prozent bzw. 6,9 Prozent gestiegen. Zweistellige Preissteigerungen konnten auch in anderen europäischen Ländern verzeichnet werden. Dies verdeutlicht die europaweite Entwicklung der steigenden Strompreise. Ebenso betroffen sind die Gaspreise. Laut dem BGW Geschäftsführer Martin Weyand wird sich in 2006 eine Preissteigerung im zweistelligen Prozentbereich bewegen. Weyand begründet die Preiserhöhung für den Endverbraucher mit gestiegenen Bezugspreisen der Versorgungsunternehmen. Seit Januar 2004 sei der Importpreis für Erdgas um ca. 60 Prozent gestiegen. Bereits in dem Jahr 2005 waren die Gaspreise für die Endverbraucher um rund 15 Prozent angehoben worden. Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wurde im April 1998 die Liberalisierung des Stromversorgungsmarktes in Deutschland eingeleitet. Hierbei hat Deutschland das Maximum an Liberalisierung mit der kürzesten Umsetzung gewählt. Das am 12. Juli 2005 durch den Bundestag verabschiedete Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) hat die Rahmenbedingungen für die deutsche Energiewirtschaft weiterhin verschärft. Die Aufsicht über die Energieversorgungsnetze wurde der bisherigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als selbständige neue Aufgabe zugewiesen, die in Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen umbenannt wurde. So sieht das neue EnWG ein Unbundling der Geschäftsfelder der Energieversorgungsunternehmen, im nachfolgenden EVU genannt, vor. Diese Bestimmungen sollen eine Quersubventionierung zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen (Netz und Vertrieb) verhindern. Diese Entflechtung der Geschäftsbereiche - gekoppelt mit der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur wird einschneidende Auswirkungen auf die Versorgungswirtschaft haben. Neben organisatorischen Anpassungen ist es erforderlich, den Umgang mit so genannten sensiblen Daten im Unternehmen zu regeln. Als […]