Auch wenn die Ausgestaltungen des kollektiven Rechtsschutzes im Einzelnen noch nicht abschließend sein mögen, sollte schon jetzt bedacht werden, wie Beschränkungen oder Ausschlüsse kollektiver Rechtsschutzinstrumente, herbeigeführt durch Vertragsgestaltung, entgegengetreten werden kann. Dabei lohnt ein Blick über den Atlantik zur Mutter des kollektiven Rechtsschutzes. So kennt der US-amerikanische Rechtskreis seit langem Mechanismen, wie Gruppenverfahren - genauer die Gruppenklage (class action) und daneben auch das Gruppenschiedsverfahren (class arbitration) - umgangen werden können. Mächtige Wirtschaftssubjekte entgehen so faktisch der Haftung, wenn die Betroffenen auf Einzelgerichtsverfahren verwiesen sind. Welche Gefahren eine derartige Entwicklung für die Rechtsdurchsetzung und seine Steuerungsfunktion birgt, beleuchtet Julia Florian aus rechtsvergleichender Perspektive.<br /><br />Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Konstanz; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe; 2023 Promotion.