Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - IT-Recht, Note: 13,00, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit verfolgt das Ziel, eine theoretische Basis für den Einsatz von Algorithmen in der Zivilgerichtsbarkeit zu schaffen. Dafür ist zu klären, was Algorithmen in der Justiz "dürfen" und was sie "können". Der Fokus liegt dabei auf automatisierten Entscheidungen, weniger auf einer Digitalisierung des Prozesses durch Online-Übertragung von Dateien oder über Internetportale ("elektronischer Rechtsverkehr")."Justiz und Digitalisierung" – in den Augen vieler deutscher Bürger ist dies wohl ein widersprüchliches Begriffspaar. Ein Negativbeispiel bietet etwa der Hacker-Angriff auf das Kammergericht Berlin im September 2019, infolgedessen es monatelang keine E-Mails mehr empfangen konnte. Auf Seiten der Anwälte sieht es kaum besser aus: So musste die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wegen gravierender Sicherheitsmängel bereits drei Wochen nach seiner ersten Eröffnung im November 2017 wieder abschalten; erst mehr als ein halbes Jahr später konnte ein zweiter Anlauf beginnen.Angesichts solcher Schwierigkeiten schon auf den ersten Sprossen der digitalen Entwicklungsleiter erscheint es beinahe utopisch, über automatisierte Gerichtsprozesse, über "Roboter als Robenträger" zu sinnieren. Es verwundert daher, wenn Zeitungsartikel teilweise recht forsch andeuten, Algorithmen könnten schon bald Rechtsanwälte ersetzen. Vorsichtiger äußert sich denn auch die rechtswissenschaftliche Literatur. Sie prophezeit "Legal Tech 3.0", also der Einbeziehung künstlicher Intelligenz (KI) in juristische Tätigkeiten, noch einen langen Weg.