Der Inhalt:
Die Rehm-Steuertabellen für 2022 berücksichtigen den neuen, ab 1. Januar 2022 geltenden Tarif. Mit der Besonderen Lohnsteuertabelle lassen sich Abzugsbeträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und - falls noch gegeben - Solidaritätszschag für nicht rentenversicherungspfichtige Arbeitnehmer, Beamte, GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer (mit bis zu drei Kinderfreibeträgen) ermitteln.
Mit online-Zugang zum Brutto/-Netto Gehaltsrechner.