Deutsches und polnisches Strafrecht sind sich in vieler Hinsicht ahnlich, beispielhaft erkennbar ist dies daran, dass die Strafrechtswissenschaft in beiden Landern dieselben Systembegriffe verwendet. Unterschiede gibt es gleichwohl, so hinsichtlich positiver wie negativer Generalpravention in der Strafzumessung im Allgemeinen und bezuglich der Abschreckungspravention im Speziellen. In Deutschland unter strengen Voraussetzungen bei der Begrundung der Strafhohe zugelassen, ist die Abschreckungspravention in Polen schlechthin verboten. Die Dissertation erlautert Hintergrunde und Anwendungsfelder der Generalpravention und arbeitet anhand der Rechtsprechung verschiedene Fallgruppen heraus.