Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (WiSo Nürnberg), Sprache: Deutsch, Abstract: Bei internationalen Steuerfällen weisen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einem der beteiligten Staaten das Besteuerungsrecht für die grenzüberschreitenden Einkünfte zu. Deutschland präferiert dabei die Alternative der Freistellungsmethode. Dadurch wird eine Besteuerung auf dem Steuerniveau des anderen Staats erreicht. Folglich werden inländische Investoren mit ausländischen Wettbewerbern steuerlich gleich gestellt. Der gravierende Nachteil dieser Methode ist, dass bereits die mögliche sog. virtuelle Doppelbesteuerung vermieden wird. Infolgedessen können gänzlich unbesteuerte Einkünfte resultieren. Dieser als unangemessen empfundenen doppelten Nichtbesteuerung sollen die von der Abkommenspraxis konzipierten Vorbehaltsklauseln entgegen wirken. Eine der Ausprägungsformen stellen die Subject-to-tax-Klauseln dar. Diese können von den Vertragsstaaten in den Abkommen vereinbart werden. Zudem sind gleichermaßen einige wenige nationale unilaterale Subject-to-tax-Klauseln vorhanden. Diese Arbeit setzt den Fokus auf die Funktionsweise der abkommensrechtlichen und der unilateralen Subject-to-tax-Klauseln, §§ 50d Abs. 8 und Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG. Ein Vergleich der Wirkungsweisen verdeutlicht deren Unterschiede. Es werden prägnante Problembereiche der einzelnen Klauseln dargestellt und Verbesserungsmöglichkeiten gezeigt. Kapitalgesellschaften sind nicht relevant, sodass die innerstaatliche Subject-to-tax-Klausel des § 8b Abs. 1 S. 2 KStG keine Beachtung findet