Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze

Stand: April 2025

Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit sie ihre Rechte und Pflichten kennen, ist in einigen Arbeitsschutzgesetzen und -verordnungen ausdrücklich vorgesehen, dass jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Arbeitnehmer diese Vorschriften in jeweils gültiger Fassung im Betrieb bekannt machen muss: Durch Aushang oder Auslegen an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb oder der Dienststelle üblichen Informations- und Kommunikationstechnik.

mai 2025, 192 pages, Allemand
IW Medien GmbH
978-3-602-15050-2

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