Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Hamburg, Veranstaltung: Personalbeurteilung, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Wechsel zwischen Arbeits-, Lern- und Freizeitphasen und der damit einher-gehende Berufswechsel nimmt immer mehr zu. Die Vorstellung, nach erfolgreich absolvierter Ausbildung bis zur Rente in ein und demselben Unternehmen tätig zu sein, ist heutzutage schon fast obsolet. Somit sind Flexibilität, lebenslanges Lernen und laufend neue Qualifikationsanforderungen an Arbeitnehmer/-innen Inhalte heutiger Arbeitszeugnisse. Sie stellen die persönliche Bilanz eines Arbeitsverhältnisses dar.
Der Wechsel zwischen Arbeits-, Lern- und Freizeitphasen und der damit einhergehende Berufswechsel nimmt immer mehr zu. Die Vorstellung, nach erfolgreich absolvierter Ausbildung bis zur Rente in ein und demselben Unternehmen tätig zu sein, ist heutzutage schon fast obsolet. Somit sind Flexibilität, lebenslanges Lernen und laufend neue Qualifikationsanforderungen an Arbeitnehmer/-innen Inhalte heutiger Arbeitszeugnisse. Sie stellen die persönliche Bilanz eines Arbeitsverhältnisses dar.
Insbesondere wenn man beachtet, dass immer noch große Unsicherheiten zu Inhalt, Form und juristischer Basis sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite bestehen. Zwar existieren eine Fülle einschlägiger Urteile zum Zeugnisrecht und demnach könnte man meinen, dass eigentlich schon über jedes Detail eine Präzedenzentscheidung vorliegen müsste - wer dies glaubt, wird durch neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts eines Besseren belehrt.
Weiterhin ist zu beachten, dass jede Branche ihre eigene „Sprache“ hat und somit sind Arbeitszeugnisse immer individuell.
So ergab eine Befragung von Personalern, dass diese ein und dasselbe Zeugnis unterschiedlich beurteilten. I. d. R. lagen deren Analysen durchschnittlich zwar im Rahmen von Plus-Minus einer Note, es verwundert jedoch nicht, dass es ca. 15.ooo Streitigkeiten im Jahr vor deutschen Arbeitsgerichten gibt.
Im Folgenden soll ein Überblick gegeben werden, welche Zeugnisarten es gibt, welchen Formalien diese unterliegen und welche inhaltlichen Aspekte Beachtung finden sollten. Dabei liegt der Fokus zwar auf der Betrachtung einer juristisch korrekten Ausstellung, jedoch soll auch die personalpolitische Praxis dabei nicht außer Acht gelassen werden. So liegt ein Hauptaugenmerk dabei auf den in der Praxi anerkannten Beurteilungskriterien, aber auch auf unzulässigen Zeugniscodes.
Diese Arbeit soll sowohl Arbeitnehmern, als auch Arbeitgebern einen Leitfaden für die korrekte Erstellung eines Arbeitszeugnisses in der Privatwirtschaft bieten.