Die ausgeprägte Arbeitsteilung in hochentwickelten Volkswirtschaften stellt eine Herausforderung für die historisch gewachsenen Zivilrechtsordnungen dar. Die Untersuchung zielt auf eine normative Absicherung der Verantwortlichkeit für die Fehler von Hilfspersonen bei der Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen, der Erfüllung von Informationspflichten und der Gewährleistung des Interesses der Beteiligten an der Unversehrtheit ihrer Rechtsgüter. Zu diesem Zweck zeichnet Tobias Tröger die historischen Entwicklungsstränge der Haftung für Hilfspersonen in Vertragsbeziehungen nach und zeigt die Strukturen der Einstandspflicht für Dritte im common law und der französischen Rechtsordnung auf. Der zu konstatierende Bedarf nach stärker konturierten Determinanten der Risikozuweisung wird mit Hilfe rechtsökonomischer Modellbildung befriedigt. Die gefundenen Ergebnisse finden exemplarisch Anwendung auf das deutsche Recht und das europäische Privatrecht.<br /><br />ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtstheorie und Professor des LOEWE Center of Excellence 'Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE)', und Assoziierter Professor des Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) der Universität Frankfurt am Main.