Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Artikel 13 des Grundrechts gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung und die daraus resultierende fehlende Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers über die Wohnung des Arbeitnehmers. Trotz dessen wurden vieleArbeitnehmer während der Corona-Krise und innerhalb kürzester Zeit in das Homeoffice versetzt. Unberücksichtigt blieb, ob die Mitarbeiter überhaupt aus dem Eigenheim ihren Tätigkeiten nachgehen würden.Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit folgender Fragestellung: "Welche arbeitsrechtlichen Aspekte sind bei einer Tätigkeit im Homeoffice in der gegenwärtigen Krisensituation zu berücksichtigen?"Ziel dieser Arbeit es ist, mögliche Problempunkte und Fragestellungen zu untersuchen, die sich im Zusammenhang mit der Einführung, Durchführung sowie Beendigung einer Homeoffice-Tätigkeit in der gegenwärtigen Krise, unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, ergeben könnten. Die Untersuchung der spezifischen arbeitsrechtlichen Probleme soll vor allem dazu dienen, Haftungsrisiken und sonstigen Nachteile bei einerHomeoffice-Tätigkeit zu identifizieren und gegebenenfalls auf die vorhandenen Gesetzeslücken aufmerksam zu machen. Überdies soll der aktuelle Stand der politischen Debatte in Bezug auf den möglichen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer über die Tätigkeit aus dem Homeoffice verdeutlich werden. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurde eine Literaturrecherche betrieben.