Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Anstaltsseelsorge – Seelsorge, die vom Staat garantiert, geschützt und finanziert wird – hat sie in unserer Gesellschaft noch einen Platz? Woher nimmt sie ihre Daseinsberechtigung in einem säkularisiertem Staat, in dem etwa ein Drittel der Bevölkerung keiner Konfession angehört1 und lange nicht alle, die formell noch einer Konfession angehören, sich gleichzeitig als gläubig bezeichnen. Immer wieder werden Forderungen laut, Anstaltsseelsorge komplett abzuschaffen2 Zwar werden diese Forderungen häufig von Gruppen geäußert, die generell extreme Positionen vertreten, dennoch: Darf man sie deshalb einfach übergehen? Stimmt es denn, wenn sie sagen, dass Seelsorge überflüssig geworden ist? Dass es besser wäre, anstatt eines Pfarrers einen Therapeuten oder Sozialarbeiter einzusetzen? Oder damit, dass wenn die Kirchen schon Seelsorger in Anstalten schicken wollen, dass sie diese dann auch selbst bezahlen sollen und nicht den ohnehin schon völlig überschuldeten Staat in die Verantwortung zu nehmen? Haben sie Recht? Um diese Frage beantworten zu können, soll hier dem Phänomen Anstaltsseelsorge nachgegangen werden: Welche Bedeutung, Aufgaben und Inhalte hat sie und warum existiert sie überhaupt?