Der Bundesgerichtshof hat in dem richtungsweisenden Lehman-Prozess die Stellung der Banken gestärkt. Anleger, die mit Lehman-Zertifikaten einen Totalverlust erlitten hatten, verklagten die Banken auf Schadenersatz. Sie warfen den Instituten vor, ihre Informationspflichten verletzt zu haben. Strittig waren vor allem die Punkte Einlagensicherung und Gewinnmargen.