Inhaltsangabe:Einleitung:Das Postulat der Entscheidungsneutralität definiert ?Steuerrechtsetzungen, die bei vernünftigen Steuerpflichtigen keine Ausweichhandlungen verursachen?, als entscheidungsneutral. In den ökonomischen Steuerwissenschaften erfährt dieses Postulat der Entscheidungsneutralität eine zweifache Auslegung. Zum einen bindet die betriebswirtschaftliche Sichtweise, welche Steuerzahlungen als negative Zielbeiträge bei der Wahl von wirtschaftlichen Handlungsalternativen sieht, daran eine durch die Neutralität der Besteuerung das Entscheidungskalkül vereinfachende Indifferenzbedingung. Demgegenüber wird finanzpolitisch die Entscheidungsneutralität zur Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Allokationseffizienz und damit der Zielsetzung der Vermeidung von Fehlallokationen der begrenzten Ressourcen, als eines der Grundsatzpostulate des Steuersystems herangezogen.Diesem Neutralitätspostulat genügend darf es für die Besteuerung des Ergebnisses der unternehmerischen Tätigkeit - das steuerliche Einkommen - nicht auf das zur Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit gewählte Rechtskleid - die Rechtsform - ankommen. Die daraus zu subsumierende Forderung der Rechtsformneutralität der Unternehmensbesteuerung entspricht damit einer Forderung nach einer in Art und Intensität von der Rechtsform unabhängigen Teilhabe des Staates am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmers.Die Ursachen für Verletzungen der Rechtsformneutralität können u.a. durch eine Doppelbesteuerung bei bestimmten Rechtsformen durch Kombinationen mehrerer Steuern hervorgerufen werden, wie aber auch bei unterschiedlicher rechtsformabhängiger Ausgestaltung der Bemessungsgrundlagen, bspw. durch divergierende Besteuerungsprinzipien, aber auch durch unterschiedlich hohe Steuersätze bei der Existenz von rechtsformabhängigen Steuern.Hauptursache der Existenz einer Forderung nach Rechtsformneutralität in Deutschland ist der bestehende Dualismus der Unternehmensbesteuerung mit dem Nebeneinander von natürlichen und juristischen Personen als Steuersubjekte und die damit einhergehende strukturelle Ungleichbehandlung von Unternehmensgewinnen in Deutschland. Im Einzelnen sind dies die zwischen Personenunternehmen einerseits und den Kapitalgesellschaften andererseits unterschiedlichen Steuerarten, differierende nominelle Steuersätze, aber auch divergierende Besteuerungsprinzipien, Vermögenszurechnungen, Verlustnutzungsmöglichkeiten, sowie die Wirksamkeit von Leistungsbeziehungen zwischen […]