Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 10 Punkte, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Frage, ob die alternative Geltendmachung von Streitgegenständen zulässig ist. Zur Veranschaulichung werden kleine Fälle geschildert. Bei der Lösung stellt sich eine strukturelle Verwandtschaft der Wahlschuld mit einer Sonderform des Alternativsachverhalts heraus. Die gezogene Parallele wird vor dem Hintergrund des Streitgegenstandsbegriffs eine Antwort auf die Frage der Zulässigkeit der alternativen Klagenhäufung ermöglichen.