Elektronische Kommunikation lost herkommliche Kommunikationsformen wie den klassischen Brief zunehmend ab. Das ist technisch einfach, effizient und wirtschaftlich sinnvoll. Allerdings werden hier, wie auch in anderen Kontexten der Internetnutzung, Fragen der IT-Sicherheit aufgeworfen: Wie steht es mit der Verlasslichkeit und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation bei einfachen und signierten E-Mails oder der De-Mail? Besonders dann, wenn es um sensible Inhalte wie diejenigen von Berufsgeheimnistragern (Arzten, Anwalten, Steuerberatern etc.) geht. Obwohl es Vorschriften zum Geheimnisschutz wie 203 StGB gibt, fehlten bislang juristische Analysen zum adquaten Sicherheitsniveau bei der elektronischen Kommunikation. Diese Lcke schliet die an der Forschungsstelle fr IT-Recht und Netzpolitik der Universitt Passau entstandene Studie. Am Beispiel des Einsatzes des E-Postbriefs durch Berufsgeheimnistrger untersucht das Team um Professor Dirk Heckmann die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen der Kommunikationssicherheit in elektronischen Prozessen. Dabei entwickeln die Autoren den Begriff der IT-Sicherheit als variable, kontext- und einzelfallabhngige Gre, wobei sie die Forderung nach einer Ende-zu-Ende-Verschlsselung als blo unverhltnismigen Zugewinn an IT-Sicherheit kritisieren. Die Studie schliet mit konkreten Handlungsempfehlungen fr die Praxis.