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§§ 69–79b

§§ 69–79b

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Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.

Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.

Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.

Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.

In Band 6 sind die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB zu den Rechtsfolgen der Tat kommentiert, beginnend mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, über das Berufsverbot, die Einziehung und den Strafantrag bis zu den Verjährungsvorschriften (§§ 69-79b).

Informations bibliographiques

octobre 2024, 724 Pages, Großkommentare der Praxis, Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar, Allemand
De Gruyter
978-3-11-108369-8

Mots-clés

Autres titres de la collection: Großkommentare der Praxis

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