Der Kombiband ZGB / OR vereinigt die beiden Einzelbände ZGB, 45.A. und OR 47.A.
Das Buch erlaubt den Rechtssuchenden den Zugriff auf die beiden grossen Kodifikationen des Privatrechts, die eine Einheit bilden und verschiedentlich aufeinander verweisen. Sowohl das ZGB als auch das OR sind mit vielen wertvollen Querverweisen sowie Hinweisen auf die wichtigste Rechtsprechung des Bundesgerichts (bis und mit BGE 150 III 147) versehen. Dies erleichtert die Erschliessung der Zusammenhänge und ermöglicht das schnelle Auffinden von einschlägigen Entscheiden des obersten Gerichts.
Stand der Gesetzgebung: 1. September 2024