Zum Werk
Daten sind das zentrale Wirtschaftsgut der internetgeprägten Informationsgesellschaft. Der Schutz für Datenbanken muss die Interessen derjenigen, die Daten unter Einsatz erheblicher Investitionen sammeln und darstellen in einen gerechten Ausgleich bringen mit den Interessen von Wettbewerbern und Allgemeinheit. Eine naturrechtliche Schutzlegitimation hilft beim Ziehen der Schutzgrenze ebenso wenig wie das naive "what-is-worth-copying-is-worth-protecting". Vielmehr müssen sowohl Anreize gesetzt werden, Investitionen in das Sammeln von Daten zu tätigen, als auch ein hinreichender Raum verbleiben, durch neue Verknüpfungen bestehender Daten Innovationen zu schaffen. Dieser allen Immaterialgütern immanente Interessenkonflikt wird bei Datenbanken besonders deutlich.
Der vorliegende Band räumt mit der aus einer Anlehnung an das Urheberrecht herrührenden Überbetonung der Interessen des Rechteinhabers auf. Der Gedanke des Interessenausgleichs, der im Urheberrecht inzwischen herrschend ist, wird erstmalig auf den Investitionsschutz für Datenbanken übertragen. Dazu werden unter Rückgriff auf den klar definierbaren Schutzzweck konkrete Formeln zur Auslegung der maßgeblichen unbestimmten Rechtsbegriffe entwickelt. Diese Formeln können die Grundlage für einen praktikableren Schutz für Datenbanken und mehr Rechtssicherheit in den Informationsmärkten bieten.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, insbesondere für Berater und Vertreter von Internetunternehmen und Interessenverbände.