Zum Werk Weltweit werden täglich große Datenbestände erzeugt. Diese enthalten eine Vielzahl an Informationen, aus denen sich viele Zusammenhänge, d.h. idealerweise neue Erkenntnisse und damit neues Wissen, ableiten lassen. Letzteres ist dem Menschen aufgrund der schieren Menge an gespeicherten Informationen selbst nicht mehr ohne weiteres möglich, weshalb er sich im Rahmen der computergestützten Datenanalyse bestimmter Algorithmen bedient. Dieses Vorgehen wird schlagwortartig abhängig von der auszuwertenden Datengrundlage als Text und Data Mining bezeichnet. Anwenderinnen und Anwender des Text und Data Mining stehen regelmäßig vor der Herausforderung, eine auswertbare Datengrundlage zu generieren. Sie brauchen Zugang zu Texten und Daten, an denen aber Urheber- und Datenbankhersteller die Rechte, insbesondere das für die computergestützte Auswertung relevante Vervielfältigungsrecht haben. Die Europäische Union hat im Rahmen der Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt Vorgaben für den Ausgleich der vorgenannten widerstreitenden Interessen zwischen Rechteinhabern und TDM-Anwendern gemacht, die auch der deutsche Gesetzgeber umgesetzt hat. Da der durch den Gesetzgeber vorgenommene Interessenausgleich relevante rechtsökonomische Folgen für alle Beteiligten hat, ist zu hinterfragen, inwieweit dieser gelungen ist. Vorteile auf einen Blick