Zum Werk Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen v. 25.6.2021 (BGBl. 2021 I 2123) wird ein neuer Titel 2a. Verträge über digitale Produkte (§§ 327a-327u BGB) ins BGB eingefügt und erfährt damit eine in sich geschlossene Neuregelung. Die Neuregelung ist geprägt durch zahlreiche neue Begrifflichkeiten (zB digitale Inhalte, Paketverträge, Bereitstellung digitaler Produkte u.a.m.). Die Regelungen erstrecken sich vom Vertragsschluss bis hin zur Beendigung des Vertragsverhältnisses. Im Mittelpunkt steht die praxisgerechte Darstellung des neuen Rechts, ohne dass dabei der Bogen zur bis zum Inkrafttreten der Neuregelung geltenden Rechtslage vernachlässigt wird. Vorteile auf einen Blick