Verlässlichkeit ist eine wesentliche Funktionsbedingung des Rechts. Die Rolle der Rechtsprechung bei der Gewährleistung der Verlässlichkeit des Rechts in Anwendung der Gesetze ist seit langem umstritten, wird aber in Rechtsprechung und Schrifttum oftmals kaum reflektiert. Deshalb untersucht Michael Guttner, ob, unter welchen Voraussetzungen und ggf. auf welche Weise das Vertrauen in eine bestehende Rechtsprechung rechtlich geschützt wird. Im Problemzugriff primär verfassungsrechtsdogmatisch orientiert, berücksichtigt er zugleich rechtsvergleichende, -theoretische und -methodische Erkenntnisse. Der Autor unternimmt eine verfassungsrechtliche Strukturierung der Verzahnung von Gesetzesrecht und Rechtsprechung, die alle Rechtsbereiche und damit alle Rechtsanwender und Rechtsunterworfenen betrifft, und leistet somit einen Beitrag zu einem größeren Maß an Verlässlichkeit der Rechtsordnung.<br /><br />Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Referendariat im OLG-Bezirk München; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für das Recht der Europäischen Integration und am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie der Ludwig-Maximilians-Universität München, Akademischer Rat a.?Z.; 2022 Promotion ebenda.