<p>Die beiden Hauptwerke Ulpians, die gleichsam den Grundstock der europäischen Rechtswissenschaft bilden, gelten seit einem Jahrhundert als lemmatische Kommentare - zu Unrecht, wie man im Fall des Ediktskommentars schon weiß. Was gilt aber für den Sabinuskommentar? Und wie unterscheiden sich die beiden Werke? Die Antwort gibt ein Vergleich der Passagen, in denen sie sich inhaltlich überschneiden. </p>