Die Bedeutung der lateinischen Sprache ist in den letzten Jahren eher gestiegen als gesunken. Die zunehmende Internationalisierung der juristischen Tätigkeit und die Bestrebungen der Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der europäischen Integration führen zu einem vermehrten Bedarf an lateinischer juristischer Fachterminologie für die Verständigung zwischen Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Sprachen und Rechtsbereiche.
"Juristenlatein" schafft Klarheit in der juristischen Terminologie: 2900 lateinische Fachausdrücke und Redewendungen geben Aufschluss darüber, was gemeint ist, wenn jemand "venire contra factum proprium" handelt, aber: "nemo iudex sine actore" => "Wo kein Kläger, da kein Richter" ist und vieles mehr.
Im Zuge der Neuausgabe wurden verstärkt Hinweise auf das geltende Recht Deutschlands und der Schweiz aufgenommen, diese wurden in der nun vorliegenden 4. Auflage aktualisiert und rund 100 zusätzliche lateinische Begriffe, insbesondere aus der Terminologie des Internationalen Rechts, neu hinzugenommen.