<p>Schon im antiken Rom wurden Verträge durch Nebenabreden modifiziert, so auch durch die „in diem addictio“. Durch sie durfte der Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist im Falle eines besseren Gebots den Vertrag mit einem Dritten statt mit dem Erstkäufer abschließen. Doch was war überhaupt ein Bessergebot: Ein höherer Preis? Ein zahlungskräftigerer Vertragspartner? Und wem gehörte der Kaufgegenstand in der Schwebezeit? Wem standen beispielsweise die auf einem verkauften Feld angebauten Früchte zu? Der Autor geht diesen und weiteren komplexen Rechtsfragen nach und untersucht die facettenreichen Gedankengänge klassischer Juristen zu diesem Vorläufer modernrechtlicher Vertragsgestaltungen.</p>