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Grenzen der Vorverlagerung in einem Tatstrafrecht

Grenzen der Vorverlagerung in einem Tatstrafrecht

Eine rechtsvergleichende Analyse am Beispiel des deutschen und ungarischen Strafrechts

Inhalt

Wenn in der Strafrechtswissenschaft von »Vorverlagerung der Strafbarkeit« die Rede ist, dann meist in einem systemkritischen Zusammenhang. Das Strafrecht scheint von Vorverlagerungstendenzen durchdrungen zu sein und der Tatbegriff nur noch als eine leere Hülse im System zu fungieren. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers, aus kriminalpolitischen Erwägungen »Taten vor Taten« zu beschreiben, um »Gefährdungen vor Verletzungen« in einem möglichst frühen Stadium begegnen zu können, scheinen grenzenlos zu sein. Das deutsche und das ungarische Strafrechtssystem legen jeweils den Begriff »Tat« als Fixpunkt für das Strafrecht fest. Es herrschen aber unterschiedliche Versuchsbegriffe. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den beiden Strafrechten sowie die übereinstimmenden Beobachtungen einer Vorverlagerung der Strafbarkeit in beiden Ländern haben zu einer gemeinsamen rechtsvergleichenden Forschung geführt. Die hier versammelten Beiträge sind das Ergebnis dieses zweijährigen Forschungsprojekts.

Bibliografische Angaben

August 2011, 683 Seiten, Schriften des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien, Deutsch
V&R UNIPRESS
9783862348688

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