Auf kantonaler Ebene können neben Verfassungs- und Gesetzesnormen auch Verwaltungsakte der Legislative den Gegenstand der Volksinitiative bilden. Die Vielfalt an Möglichkeiten, um mittels Volksinitiativen eine Änderung der kantonalen Politik herbeizuführen, ist überaus gross. In manchen Kantonen müssen die dafür erforderlichen Initiativarten formell nicht einmal vorgesehen sein. Die Gründe hierfür und die absoluten Grenzen des Anwendungsbereichs der Volksinitiative in Bezug auf den Initiativgegenstand bilden die Kernfragen der Dissertation. Die funktional ausgerichtete Studie behandelt für alle 26 Kantone die verschiedenen Erscheinungsformen der Volksinitiative und erweitert den Blickwinkel der Forschung zur direkten Demokratie in der Schweiz in einer gleichermassen theoretisch fundierten wie praktisch anschlussfähigen Weise.