Wer ist berechtigt, vertragsbezogene Gestaltungsrechte auszuüben, wenn es zu einem Wechsel der Beteiligten kommt? Bislang konnte nicht dogmatisch zufriedenstellend beantwortet werden, wer in diesen dynamischen Situationen etwa zurücktreten oder anfechten kann. Florian Martin Pregler schlägt vor, die Antwort an den wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausübung bzw. Nichtausübung dieser Rechte zu orientieren. Umgesetzt wird dieser Gedanke durch eine vertragsimmanente Aufspaltung der Rechtszuständigkeit. Es entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft, deren Vorschriften fruchtbar gemacht werden, um das Zusammenwirken der Beteiligten bei der Ausübung vertragsbezogener Gestaltungsrechte zu strukturieren. Auch das Institut der Vertragsimmanenz wird eingehend untersucht. Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2024 der Alumni-Vereinigung Augsburg ausgezeichnet.<br /><br />Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft in München und Barcelona; 2018 Erste Juristische Prüfung; Juristischer Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG München; 2020 Zweite Juristische Staatsprüfung; Rechtsanwalt in München; 2023 Promotion.