<p>Tragen unternehmerische Leitungspersonen in Deutschland strafrechtliche Verantwortung, wenn es im Rahmen weltumspannender Lieferketten zu Schäden an Rechtsgütern in entfernten Produktionsorten kommt? Zur Beantwortung dieser hochaktuellen Frage verbindet die Untersuchung die traditionsreiche strafrechtliche Diskussion über eine Unterlassungsstrafbarkeit bei betriebsbezogenen Taten mit aktuellen Anforderungen zum Lieferkettenmanagement insbesondere nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sie entwirft auf dieser Grundlage ein Modell, unter welchen Voraussetzungen eine strafrechtliche Zurechnung begründbar ist – und wo sie ihre Grenzen findet.</p>