Der Diskurs um eine Unternehmenshaftung aufgrund von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Wertschöpfungsketten wirft ein Schlaglicht auf Inkohärenzen in der vorherrschenden Haftungskonzeption für Unternehmensdelikte. Ausgehend von der Frage einer transsubjektiven Deliktsverantwortlichkeit widmet sich Philipp Christian Pordzik daher zunächst der Entwicklung eines Haftungsregimes bei Delikten selbstständiger Gesellschaften. Hierfür werden neben historisch-teleologischen Erwägungen insbesondere rechtsökonomische Erkenntnisse fruchtbar gemacht. Ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen folgen sodann Impulse zur Ausgestaltung einer künftigen Haftungsanordnung für Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Wertschöpfungsketten. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2021 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ausgezeichnet.<br /><br />Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg; geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft für Herrn Professor Dr. Uwe Blaurock, Emeritus des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Freiburg; 2021 Promotion; seit 2021 Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main; Lehrbeauftragter der Universität Freiburg.