Ein Jahrhundert vor dem Dekret des Magisters Gratian und Jahrzehnte vor dem Aufkommen der Frühscholastik beweist die Kirchenrechtssammlung des Bischofs Burchard von Worms (1000-1025), dass bereits zu Beginn des 11. Jahrhunderts ein differenzierter und reflektierter Umgang mit der kirchenrechtlichen Tradition möglich war. Der vorliegende Band eruiert und analysiert die spezifischen Methoden, derer sich Burchard speziell bei der Kompilation des Bußfrageteils im 19. Buch seiner Sammlung bediente: Dieser Teil des Dekrets verbindet Tradition und Innovation des kirchlichen Rechts im Hinblick auf das Instrument der Buße. Mit dem Dekret und im Besonderen mit seinem Frageteil versuchte Burchard das tradierte kirchliche Recht anwendbar zu machen.