Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Strafrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: „Ein bisschen Justiz oder ein bisschen gute Justiz ist noch immer besser wie gar keine Justiz“. Mit diesem simplen Ausspruch stellte der ehemalige österreichische Justizminister Eduard Herbst, bereits 1861 die Bedeutung einer unabhängigen Justiz dar. Auch in der Philosophie erkannte Friedrich Schiller mit seinem Drama „Maria Stuart“ früh, dass eine Unabhängigkeit von Richtern und Gerichten einen Schutz für alle Rechtsunterworfenen darstellt. Der Ausruf: „Wehe dem armen Opfer, wenn derselbe Mund, der das Gesetz gab, auch das Urteil spricht“, birgt die richterliche Unabhängigkeit in sich. Genau diese Unabhängigkeit prägt den gerechten Rechtsstaat und sorgt dafür, dass Rechtsfälle nicht von Beteiligten oder Beamten entschieden werden, sondern von einem unbeteiligten Richter. Die vorliegende Arbeit soll sich mit der Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit in Österreich und deren Grenzen beschäftigen. Der erste Teil der Bachelorarbeit geht vor allem auf den geschichtlichen Weg der Unabhängigkeit in der Justiz ein. Ausgangspunkt ist eine Analyse der Situation im 18. Jahrhundert, als auch in der Sozialdemokratie und in den Jahren des Krieges, bis zu heutigen Entwicklungen. Im zweiten Teil der schriftlichen Arbeit, soll vor allem der Stand der Entwicklung im Vordergrund stehen. In diesem Sinne werden Inhalt und Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit im Bundesverfassungsgesetz betrachtet und Einflüsse dargestellt. Die aktuelle Rechtsentwicklung wird in diesem Teil auch eine zentrale Rolle spielen. Ein abschließender Blick dient zur Überprüfung der gewonnenen Erkenntnisse.