In römischen Rechtstexten finden sich zahlreiche Kontroversenberichte. Teilweise halten die Quellen die Vertreter der widerstreitenden Ansichten dabei anonym. Die heutige Perspektive suggeriert, dass solche Berichte historische Fakten bezeugen und die Streitigkeiten tatsächlich stattgefunden haben. Simon Ruben Loheide hinterfragt diese Prämisse und untersucht, ob hinter den Ansichten nicht vielmehr die bloß rhetorische Darstellung von Auslegungsfragen stehen könnte. Hierzu entwickelt er in Auseinandersetzung mit dem umfangreichen Schrifttum eine Methodik zur Untersuchung des historischen Wahrheitsgehalts von Kontroversen. Sodann wendet er diese exemplarisch auf die Texte des römischen Juristen Ulpius Marcellus an und entwirft anhand der gewonnenen Erkenntnisse eine neue Forschungsperspektive auf Grundfragen des römischen Rechts.<br /><br />Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg und der Università degli Studi Bologna; 2019 Erste Juristische Prüfung; Akademischer Mitarbeiter an der Universität Heidelberg und der Universität zu Köln; Forschungsaufenthalt an der Università degli Studi Siena; 2024 Promotion; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Köln.