Krisen werden regelmäßig als Ausnahmen wahrgenommen. Dies erklärt auch, warum sich die rechtliche Auseinandersetzung mit Krisen auf Notstandskonzepte konzentriert. Gleichzeitig hat der Ausnahmezustand im Sinne Carl Schmitts Konjunktur, um bestimmte Krisenphänomene zu erklären. Zu diesen Phänomenen gehört, dass sich das Verständnis und damit der Inhalt bestehender Rechtsnormen in Krisen wandelt. Diese Auslegungsänderungen, häufig auch als Rechtsbrüche angeprangert, werden vor allem durch nichtrechtliche Einflüsse erklärt. Jasper Finke hingegen versteht Auslegungsänderungen in Krisenzeiten als Teil des Rechts. Ausgangspunkt hierfür ist ein Krisenverständnis, für das der Begriff der Erwartung zentral ist. Bei Krisen handelt es sich um Anpassungsprozesse dieser zunächst enttäuschten Erwartungen. Als Normalitätserwartung sind sie aber auch Bestandteil der Auslegung einer Norm. Ändern sich die Erwartungen, spiegelt sich dies im Inhalt der Norm wider.<br /><br />Studium der Rechtswissenschaft in Kiel; Rechtsanwalt in Berlin; 2008-09 Master Studiengang an der Columbia University in New York; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Halle und am Graduiertenkolleg 'Global Financial Markets'; Global Fellow an der NYU Law School; 2013-17 Juniorprofessor an der Bucerius Law School; 2015 Habilitation (Frankfurt/Main); Visiting Fellow am Lauterpacht Centre for International Law, Cambridge; Lecturer in International Law, Edinburgh University School of Law; Visiting Fellow am Center for History and Economics, Harvard University; Rechtsanwalt in Berlin und Research Fellow am Institute for European Integration des Europa Kolleg Hamburg.