In Ermangelung von Kapitalsicherungsvorschriften bedarf es im Recht der Personenverbände einer unmittelbaren Primärhaftung, um einen erwünschten Gleichlauf von Herrschaft und Haftung herzustellen. Diese Prämisse wird ganz überwiegend - so auch im Reformvorhaben zum MoPeG - der Bewertung der Einstandspflicht der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Personenaußengesellschaft zugrunde gelegt. Mit der dogmatischen Weiterentwicklung der Rechtsnatur von Personenaußengesellschaften führt dieser gedankliche Ansatz zu schuld- und haftungsrechtlichen Konflikten, indem den Gläubigern eine schuldnerfremde Vermögensverbindung haftungsrechtlich zugewiesen wird - allerdings überschießend zulasten der Gesellschafter. Ziel der Untersuchung ist eine rechtsformübergreifende und widerspruchsfreie Neubewertung des von Verbänden im Rechtsverkehr zu gewährleistenden Gläubigerschutzes. Daniel Könen analysiert die Rechtsnatur von Personenverbänden sowie den Zweck der persönlichen Gesellschafterhaftung und entwickelt dabei ein neuartiges liquidationsbezogenes Haftungsmodell, mit dem Wertungswidersprüche in allen Lebenszyklen des Personenverbandes von der Gründung bis zur Liquidation vermieden werden können.<br /><br />Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Köln und Kopenhagen; 2010 erste juristische Staatsprüfung; Wiss. Mitarbeiter am Institut für das Recht der Europäischen Union der Universität zu Köln; 2012 Master des Wirtschaftsrechts; 2013 Promotion; Rechtsreferendariat am LG Köln; 2015 zweite juristische Staatsprüfung; Wiss. Mitarbeiter am Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht; seit 2017 Akademischer Rat a.Z.; 2021 Habilitation.