Architekten- und Unternehmerbindungsklauseln bei Grundstückkaufverträgen sind weit verbreitet: Der Käufer von Bauland verpflichtet sich, die bei der Überbauung anfallenden Bau- oder Architekturarbeiten dem Verkäufer oder einem von ihm bestimmten Dritten zur Ausführung zu übertragen. In vielen Gegenden stellten solche Baubindungen - vor allem zur Zeit des Immobilienbooms - eine regelrechte "Landplage" dar, weil es kaum noch Bauland zu erwerben gab, ohne dass man einen Architekten oder Bauunternehmer "in Kauf nehmen" musste. Im vorliegenden Werk werden verschiedene grundlegende Probleme des Vertragsrechts behandelt: Inwieweit sind Baubindungen überhaupt zulässig (Inhaltskontrolle von Verträgen)? Der Umfang des Formzwangs beim Grundstückkauf? Möglichkeiten der Vertragskündigung (insbesondere Qualifikation des "Architektenvertrages" und die Problematik von Art. 404 OR)?