Stimmbindungsverträge gehören seit über 100 Jahren zum gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsarsenal. Gleichwohl lassen neuartige Konstellationen aus der gesellschaftsrechtlichen Praxis - jeweils von Neuem - Unsicherheiten über die Grundlagen der Stimmbindung zu Trage treten. Stefan Schneider wählt daher einen rechtsprinzipiellen Ansatz. Die Entfaltung der dem Institut der Stimmbindung zugrunde liegenden Prinzipienschicht soll die Bewältigung der Einzelprobleme auf der Regelebene ermöglichen. Als maßgebliche Prinzipien erweisen sich das Prinzip der Vertragsfreiheit, das Trennungsprinzip in Form einer Gestaltungs- und Geltungsexklusivität sowie das - neben Vertrags-, Testier- und Eigentumsfreiheit als weitere Säule der Privatautonomie zu begreifende - Prinzip der Abstimmungsautonomie. Damit leistet Stefan Schneider zugleich einen Beitrag zum Ineinandergreifen von Theorie und (vertragsgestaltender) Praxis. Die Arbeit wurde mit dem Juratisbona-Preis durch den Alumni Verein der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg 2017 ausgezeichnet.<br /><br />Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg; Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Nürnberg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie an der Universität Regensburg; seit 2014 bei der Bayerischen Justiz (derzeit als Staatsanwalt); zugleich Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg.