Die Erfassung des Betriebsbegriffs innerhalb des Ertragsteuerrechts beschränkt sich bisher auf Einzelprobleme. Es fehlt an einer einheitlichen Dogmatik, sodass grundlegende Fragen offenbleiben: Wieso kann ein Einzelunternehmer gleichzeitig mehrere Betriebe, hingegen eine Handelsgesellschaft nur einen einzigen Betrieb führen? Wieso gelten bei der Abgrenzung von aufeinander folgenden betrieblichen Betätigungen wiederum unterschiedliche Grundsätze? Sven Leber begreift den Betriebsbegriff als ertragsteuerliches Gesamtphänomen, welches er anhand übergeordneter steuerrechtlicher Prinzipien und der Gesetzeshistorie entfaltet. Vergleichend nimmt er die Betriebs- bzw. Unternehmensbegriffe aus anderen Rechtsgebieten in den Blick und bettet weitere betriebsbezogene Fragestellungen konsequent in seine Untersuchung ein.<br /><br />Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Steuerrecht, Gesellschafts- und Bilanzrecht; anschließend am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Universität München; Rechtsreferendariat am OLG München; Zweite Juristische Prüfung; 2024 Promotion; Rechtsanwalt in München.