Tim Kasper untersucht die Entwicklung der Gefahrtragung im Vertragsvollzug. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie beim Sachkauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung nach Lieferung mangelhafter Ware zwischen den Parteien verteilt sind, je nachdem, auf welche Weise der Käufer auf den Mangel reagiert und unter welchen Umständen die mangelhafte Sache Schaden nimmt. Die Veränderungen des Kaufrechts durch die Schuldrechtsreform, insbesondere die Annäherung von Stück- und Gattungskauf in einem neuen Kaufleitbild, das von der Primärpflicht des Verkäufers zur Herstellung einer bestimmten Beschaffenheit geprägt ist, erfordern es nämlich, die Gefahrtragung beim Kauf im Zusammenspiel mit den Mängelrechten des Käufers grundlegend neu zu durchdenken. Im Ergebnis verfasst der Autor auch einen Regelungsvorschlag zu aktuellen gesetzgeberischen Bestrebungen, die Gefahrtragung während der Nacherfüllung ausdrücklich zu regeln.<br /><br />Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaft in Düsseldorf und Kapstadt; 2009 Erste Prüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz der Universität Düsseldorf; Referendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf; 2014 Zweite Staatsprüfung; seit 2015 Notarassessor im Bereich der Rheinischen Notarkammer; 2016 Promotion.