Zum Werk
Der als Verordnung ausgestaltete Rechtsakt Cyber Resilience Act (Cyberresilienzgesetz) soll die Cybersicherheit von digitalen Produkten sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen verbessern. Die nach Inkrafttreten der Verordnung am 10. Dezember 2024 geltenden Cybersicherheitsanforderungen gelten für sämtliche Hard- und Software, die in der EU konzipiert, entwickelt und auf den Markt gebracht werden. Ferner werden Hersteller dazu verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Kauf eines relevanten Produktes über einen gewissen Zeitraum hinweg, Sicherheitsupdates anzubieten.
Der Gelbe Kommentar thematisiert Norm für Norm die Verordnung so ausführlich, wie nötig und so knapp, wie möglich, und bietet den Leserinnen und Lesern so eine wertvolle Einstiegshilfe in den Cyber Resilience Act.
Vorteile auf einen Blick