Bürgschaften sind mit einem erheblichen Risiko für den Bürgen verbunden, insbesondere, wenn die Bürgschaft die Schuld einer nahestehenden Person besichern soll. Die Frage nach Art und Maß an Schutz für Bürgen beantworten Rechtsordnungen auf verschiedene Weise. Konstantin Zillner vergleicht die in Deutschland seit dem Bürgschaftsbeschluss des BVerfG herangezogene Inhaltskontrolle mit dem in England und Schottland präferierten Informationsmodell. Da sich der regulatorische Rahmen in Deutschland seit dem Bürgschaftsbeschluss erheblich verändert hat, unterbreitet der Autor unter Rückgriff auf das 'good faith principle' einen Vorschlag zur Etablierung vorvertraglicher Informationspflichten im Rahmen der culpa in contrahendo.<br /><br />Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br.; 2020 Erstes Staatsexamen; LL.M. (University of Edinburgh); Doktorand mit promotionsbegleitenden Tätigkeiten in Wirtschaftskanzleien; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.