Waren und Dienstleistungen werden zunehmend grenzüberschreitend, europaweit oder global vermarktet. Daher berühren Werbe- und Marketingmaßnahmen häufig mehrere Länder. Bei der Vermarktung von Produkten bringt vor allem der wachsende Einsatz des Internets einen Anstieg von grenzüberschreitenden Wettbewerbshandlungen mit sich. Trotz vieler sekundärrechtlicher Harmonsierungsmaßnahmen gibt es keine umfassende Vereinheitlichung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs in Europa. Deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, welches nationale Recht des unlauteren Wettbewerbs Anwendung finden soll. Dabei weisen die bisherigen Ansätze für einheitliche europäische Wettbewerbskollisionsregeln in unterschiedliche Richtungen. Marktortanknüpfung und Herkunftslandprinzip stehen einander gegenüber. Anhand einer eingehenden Analyse des nationalen Wettbewerbskollisionsrechts zeigt Nina Dethloff die Grenzen der vorherrschenden Marktortanknüpfung bei einer Vielzahl von Marktorten, wie sie vor allem für Wettbewerbshandlungen im Internet typisch sind. Unter welchen Voraussetzungen laufen die Warenverkehrsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages der Anwendung der kollisionsrechtlich berufenen Normen des Marktstaates zuwider? Nina Dethloff entwickelt für das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Europa ein durch Maßnahmen der Sachrechtsharmonisierung zu ergänzendes Anknüpfungssystem, das zu einem einheitlichen europäischen Wettbewerbskollisionsrecht führt. Dieses berücksichtigt sowohl die kollisionsrechtlichen Anforderungen als auch die Wertungen des EG-Vertrages.<br /><br />Geboren 1958; 1976-82 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Genf und Freiburg; 1983-84 Master of Laws (Georgetown University); 1984-86 und 1987-91 Wiss. Mitarbeiterin an der Universität Freiburg; 1986-87 Beraterin bei der Federal Trade Commission in Washington, D.C.; 1987 Attorney at Law (New York); 1990 Promotion; 1991-96 Wiss. Assistentin an der Universität Freiburg; 1996-99 DFG-Stipendium; 2000 Habilitation.