Die im Lichte eines künftigen optionalen Instruments diskutierten Entwürfe für ein europäisches Vertragsrecht (PECL, DCFR) verzichten in Anlehnung an internationale Vorgaben (CISG, UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts) auf einen Verzugstatbestand und ordnen die Verzögerung der Leistung in die allgemeine Nichterfüllungshaftung ein. In einem weiteren Modell (Code Européen des Contrats) wird hingegen bewusst an einem Verzugstatbestand festgehalten. Welche Lösung ist im Lichte der Schuldner- und Gläubigerinteressen am sinnvollsten? Eva Lein beantwortet diese Frage in einer breit angelegten Untersuchung des geplanten europäischen Leistungsstörungsrechts vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben, des Unionsprivatrechts, der historischen Grundlagen der Leistungsverzögerung sowie verschiedener nationaler Rechtsordnungen in West- und Osteuropa. Aus ihrer Analyse leitet sie auch Vorschläge für das deutsche Schuldrecht ab.<br /><br />Studium der Rechtswissenschaft und Referendariat in Bayreuth; Herbert Smith Senior Research Fellow am British Institute of International and Comparative Law; 2010 Promotion.