Das Verwaltungsrecht gilt heute sowohl im deutschen als auch im schweizerischen Recht ganz selbstverständlich als eigene Rechtsdisziplin sowie als Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass dies keineswegs schon immer so gewesen ist, zumal das Verwaltungsrecht über lange Zeit eher Zivilrecht denn öffentliches Recht war. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, inwiefern sich das Verwaltungsrecht und die Verwaltungsrechtswissenschaft erst durch die Ablösung vom Privatrecht als eigenständige Rechtsdisziplin etablieren konnten. Besonderes Augenmerk gilt dabei der historischen Entwicklung der zentralen verwaltungsrechtlichen Institute im Spannungsfeld von Privat- und öffentlichem Recht. Insofern ist das Werk auch für aktuelle Fragen rund um die Abgrenzung von öffentlichem Recht und Zivilrecht von Interesse.