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Die Vereinsklassenabgrenzung

Eine Neubeurteilung der §§ 21, 22 BGB vor dem Hintergrund des Gläubiger- und Mitgliederschutzes

Die Abgrenzung der beiden Vereinsklassen ist seit Erlass der §§ 21, 22 BGB umstritten. Hintergrund des Meinungsstreits sind sowohl der Sinn und Zweck der Vereinsklassenabgrenzung als auch der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Nicht wirtschaftlichen Vereinen ist das Unterhalten eines solchen, insbesondere unter Berufung auf den unzureichenden Gläubiger- und Mitgliederschutz im Vereinsrecht, grundsätzlich untersagt. Diese Arbeit untersucht, ob nach heutigen Maßstäben überhaupt noch ein Bedürfnis für ein solches Verbot besteht.

Juli 2025, ca. 360 Seiten, Schriftenreihe zum Vereins- und Stiftungsrecht, Bd. 08, Deutsch
Nomos
978-3-7560-3084-2

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