Versicherungsschutz bei Arbeitsunfallen und BerufskrankheitenNahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfllen, Berufskrankheiten und Folgeschden solcher Versicherungsflle abgesichert. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer und Auszubildende, sondern z.B. auch behinderte Menschen, Arbeitslose oder Kinder whrend des Schulbesuchs. Auch Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten knnen kraft Satzung unfallversichert sein. Melde- und Auskunftspflichten fr ArbeitgeberDie Unternehmen haben gegenber den Unfallversicherungstrgern umfangreiche Mitteilungs- und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren allein Beitragspflichtige. Dafr sind sie gegenber Versicherten, von Ausnahmen abgesehen, von ihrer Haftung befreit. Leistungen bernimmt ausschlielich der Unfallversicherungstrger. Leistungskatalog der VersicherungstrgerDie Versicherungstrger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen umfangreichen Leistungskatalog: Prvention Heilbehandlung berufsfrdernde Rehabilitationsmanahmen Leistungen bei Pflegebedrftigkeit jhrlich anzupassende Renten usw. Ratgeber zur gesetzlichen UnfallversicherungDer Band informiert ber alle wichtigen Fragen und gibt so Unternehmern und Versicherten einen berblick ber ihre Rechte und Pflichten.