Die Abgrenzung von zulässiger Rechtsfindung gegen den klaren Gesetzeswortlaut und verpönter Normkorrektur ist seit alters umstritten. Im Zentrum der Diskussion steht dabei in neuerer Zeit die sog. teleologische Reduktion. Was es mit dieser der deutschen Doktrin entlehnten Argumentationsfigur auf sich hat und wie sich das dahinter stehende Methodenverständnis zu der im schweizerischen Recht vorherrschenden Betrachtungsweise, insbesondere zur Gebotsberichtigung nach Massgabe von Art. 2 Abs. 2 ZGB verhält, wird in der vorliegenden Arbeit eingehend dargelegt. Gleichzeitig werden im Zuge der Untersuchung die Voraussetzungen und Schranken der Rechtsfindung contra verba legis sichtbar gemacht und anhand zahlreicher Beispiele illustriert, wobei der abschliessende Überblick dem Leser einen raschen Zugriff auf die interessierenden Problempunkte erlaubt.