Es gab eine Zeit, da begann jedes Gesetz mit einer ausführlichen Präambel, in der die Herrscher erzählten, wozu ihre Gesetze gut sind. Die Französische Revolution stellte den Anfang vom Ende dieser Zeit dar und seit der Mitte des 19. Jahrhunderts sind die Gesetze in Frankreich, Deutschland und der Schweiz präambellos - was sie bis auf ein schauderhaftes Intermezzo während des nationalsozialistischen Terrors auch geblieben sind. Allerdings setzte ab den 1950er-Jahren das Phänomen der Zweckartikel und Zweckparagraphen ein: Es wurde Mode, dass die Gesetze in ihrem ersten Artikel verkündeten, mit welchen Absichten und zu welchen Zwecken sie erlassen wurden. Heute ist diese Mode in den erwähnten Ländern fest etabliert. In der Schweiz beginnt mittlerweile sogar jedes zweite Gesetz mit einem Zweckartikel. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der soeben kurz skizzierten wechselvollen Geschichte der Zweckbestimmungen in Gesetzen aus rechtlicher und politischer Sicht auseinander. Sie schreibt, sollte es denn zutreffen, dass "[die Absicht des Gesetzgebers] [...] die Seele des Gesetzes [ist]", die Geschichte der Seelen der Gesetze. Und kommt zum Schluss, dass das Recht ein von der Politik zu unterscheidendes System ist.