Das Schutzkonzept der notorisch bekannten Marke wird in Art. 3 Abs. 2 lit. b MSchG erwähnt. Es handelt sich dabei um die Durchbrechung des Eintragungs- und Gebrauchsprinzips von Marken innerhalb des Produktgleichartigkeitsbereichs. International werden die Mindestanforderungen an die notorisch bekannte Marke seit 1925 in Art. 6bis PVÜ sowie neuerdings auch im Markenrechtsvertrag und in Art. 16 Abs. 2 des TRIPS-Abkommens geregelt. Weder dem nationalen Gesetzestext noch den internationalen Bestimmungen lassen sich jedoch direkt Richtwerte entnehmen, wann der für die notorische Bekanntheit erforderliche Kennzeichnungsgrad erreicht ist. Die vorliegende Arbeit setzt sich erstmals umfassend und gründlich mit den zahlreichen noch heute offenen Fragen rund um das Schutzkonzept der notorisch bekannten Marke nach schweizerischem Recht auseinander.