Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität zu Köln (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Einführung des § 5b EStG hat der Gesetzgeber im Zuge desSteuerbürokratieabbaugesetzes vom 20.12.2008 bilanzierende Steuerpflichtige zurAbgabe von Jahresabschlüssen auf dem elektronischen Weg verpflichtet. Bei § 5bEStG handelt es sich um eine Ergänzung der verfahrensrechtlichen Regelungen derSteuererklärungspflicht, die „einen wichtigen Baustein des Gesamtkonzepts zurModernisierung des Besteuerungsverfahrens darstellt“ und zu einerEffizienzsteigerung in Form einer besseren und schnelleren Auswertung der Datensowie zu Kostenersparnis auf Seiten des Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltungführen soll. Der Inhalt der Regelung orientiert sich dabei an den §§ 18 Abs. 1 UStGsowie 41a Abs. 1 EStG, aus denen eine Verpflichtung zur elektronischenÜbermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungenhervorgeht. Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG besteht seitens des BMF eineErmächtigung zur Bestimmung des Mindestumfangs der zu übermittelnden Daten,was bei den Steuerpflichtigen herbe Kritik hervorgerufen hat, da rechtliche Zweifelan dieser Praxis bestehen. Die technische Übermittlung des Datensatzes erfolgtmittels XBRL (eXtensible Business Reporting Language), ein „weltweit anerkanntesund häufig genutztes Verfahren zur standardisierten, elektronischen Übermittlungvon stark strukturierten Informationen“.Obgleich die Einführung der E-Bilanz eine Reihe von Vorteilen - darunter dieMehrfachnutzung von Datensätzen und somit Kosteneinspareffekten seitens derSteuerpflichtigen und die Möglichkeit der Nutzung von Risikomanagementsystemen„zur Bestimmung prüfungsrelevanter Fälle“ seitens der Finanzverwaltung - mit sichbringt, geht von den Steuerpflichtigen eine massive Kritik in Bezug auf dieEinführung der E-Bilanz aus.[...]