Noch vor nicht allzu langer Zeit war das Internationale Privatrecht (IPR) in der Europäischen Union im Wesentlichen durch die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen sowie einige wenige Staatsverträge geprägt. Inzwischen hat eine wahre «IPR-Revolution» die nationalen Regelungen nahezu zum Verschwinden gebracht und durch europäisches Recht ersetzt. Die vorliegende Arbeit will einen Beitrag zur Erfassung der Tragweite dieser epochalen Umwälzungen leisten. Dabei wird u.a. auch der Frage nachgegangen, ob und inwieweit allgemeine Prinzipien des europäischen Internationalen Privatrechts im Entstehen begriffen sind, die als Grundlagen zur Schaffung eines umfassenden europäischen «IPR-Gesetzes» dienen können. Ein solches Projekt liegt in der Logik der fortgeschrittenen, aber durch eine weitgehende Zersplitterung der Rechtsgrundlagen geprägten Europäisierung des Internationalen Privatrechts.